Schlagwortarchiv für: öffentliche Kursangebote

Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für online abgeschlossene Verträge im B2C-Bereich. Hintergrund ist eine Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts (§ 356a BGB).
Ziel der Neuregelung ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Widerruf ebenso einfach zu ermöglichen, wie den ursprünglichen Vertragsabschluss. Betroffen sind auch Kursbuchungen, die direkt über eine Webseite erfolgen.

Was bedeutet das für euch?

Wenn ihr auf eurer Webseite das Kursangebot inkl. Online-TN-Anmeldung aus HiOrg-Server KURSE eingebunden habt, müsst ihr nichts an der Einbindung selbst ändern. Wir haben die gesetzlichen Anforderungen bereits für euch umgesetzt:

Widerruf-Link in Kursliste

Seit heute steht auf der öffentlichen Kursübersicht der neue Button „Kursteilnahme absagen / Vertrag widerrufen“ zur Verfügung. Über diesen Button gelangen Teilnehmende zu einem Widerrufsformular. Dort können die erforderlichen Angaben erfasst und die Widerrufserklärung direkt online übermittelt werden.

Nach dem Absenden erhalten die Teilnehmenden automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Gleichzeitig werdet auch ihr per E-Mail über den eingegangenen Widerruf informiert, damit ihr die betreffende Kursteilnahme im HiOrg-Server entsprechend stornieren könnt.

Einstellungen

Die Einstellungen zur neuen Widerrufsfunktion findet ihr unter:
System > Einstellungen > Öffentl. Kursangebote & TN-Anmeldung > Widerruf Kursteilnahme

Widerruf Einstieg

Dort können unter anderem Texte und weitere Optionen angepasst werden. Zusätzlich findet ihr hier einen Link, um das Widerrufsformular außerhalb der Kursliste auf eurer Webseite einzubinden.

Für Kurse, bei denen der Kursbeginn innerhalb der Widerrufsfrist liegt, kann nun eine zusätzliche Checkbox auf dem Anmeldeformular freigeschaltet werden (Einwilligung zum vorzeitigen Leistungsbeginn). Teilnehmende akzeptieren dann bei Anmeldung eine verkürzte Frist.

Widerruf - vorzeitiger Leistungsbeginn

⚠️ Diese Option wird nicht automatisch aktiviert und muss von euch bei Bedarf selbst eingeschaltet werden.

🤓 Bitte prüft die neuen Einstellungen nach dem Update und passt die hinterlegten Texte sowie die verfügbaren Optionen bei Bedarf an eure Anforderungen an.

Häufige Fragen

Wenn ihr die öffentliche Kursanzeige aus HiOrg-Server KURSE verwendet, wird die technische Umsetzung automatisch bereitgestellt. Bietet ihr ausschließlich Kurse im B2B-Bereich an oder möchtet die Funktion aus einem anderen Grund nicht nutzen, kann der Button in den Einstellungen zur Kursliste deaktiviert werden.

  • Die Einstellungen zur neuen Widerrufsfunktion findet ihr unter:
    System > Einstellungen > Öffentl. Kursangebote & TN-Anmeldung > Widerruf Kursteilnahme
  • Die Funktion selbst ist standardmäßig aktiv und kann für einzelne Kurslisten deaktiviert werden.

Nein. Die von uns bereitgestellten Texte verstehen sich als unverbindliche Formulierungshilfen und Einstiegsvorschläge. Bitte prüft die Inhalte sorgfältig und passt sie gegebenenfalls an eure Anforderungen an.

Wir können keine rechtliche Beratung leisten und übernehmen für die Verwendung der Texte keine Verantwortung.

Für kurzfristige Buchungen steht jetzt eine zusätzliche Checkbox zur Verfügung. Mit ihr kann berücksichtigt werden, dass das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen nach vollständiger Vertragserfüllung erlöschen kann.

Diese Option wird nicht automatisch aktiviert und muss von euch bei Bedarf selbst eingeschaltet werden. Bitte prüft vor der Nutzung, ob die Voraussetzungen in eurem Anwendungsfall tatsächlich erfüllt sind.

Die widerrufende Person erhält zunächst eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Zusätzlich werdet ihr über den eingegangenen Widerruf informiert. Die eigentliche Stornierung der Kursteilnahme erfolgt anschließend durch euch im HiOrg-Server.

Nein. Die Funktion steht systemweit zur Verfügung. Vor dem 19. Juni 2026 empfiehlt es sich lediglich, die Einstellungen zu prüfen und gegebenenfalls die hinterlegten Texte anzupassen.

Wenn ihr ausschließlich Kurse im B2B-Bereich anbietet oder die Funktion aus einem anderen Grund nicht nutzen möchtet, kann der Button in den Einstellungen zur Kursliste (System > Einstellungen > Öffentl. Kursangebote & TN-Anmeldung) deaktiviert werden.

Das neue BFSG: Was bedeutet das für euch und die Nutzung von HiOrg-Server?

Edit 01.07.2025: Abschnitt Ausnahmeregelung und FAQ ergänzt.

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit neue Pflichten für alle, die digitale Angebote für Verbraucher:innen bereitstellen. Das betrifft auch euch, wenn ihr HiOrg-Server nutzt, um öffentliche Kurse anzubieten, Teilnehmende anzumelden oder digitale Dokumente zu verschicken. Hier erfahrt ihr, was das konkret für euch bedeutet und worauf ihr achten müsst.

Hinweis: Nutzt ihr unsere Software ausschließlich intern (z. B. für die Verwaltung im Unternehmen oder rein B2B), seid ihr vom Gesetz nicht betroffen.

Ausnahme: Es gibt Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt und die ausschließlich Dienstleistungen anbieten.

FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ/faq_node.html

Was müsst ihr beachten, wenn ihr HiOrg-Server nutzt?

🤔 Fall: Kursangebote an Privatpersonen über eure eigene Website
Barrierefreiheitspflicht ab 28.06.2025
💡 Eure Webseite muss barrierefrei sein.

🤔 Fall: Nutzung unserer Widgets, bspw. öffentl. Kursangebote & TN-Anmeldung (unverändert eingebettet)
Barrierefreiheitspflicht ab 28.06.2025
💡 Wir sorgen für die technische Barrierefreiheit der Komponenten, ihr sorgt für den barrierefreien Rahmen auf eurer Webseite (z. B. Kontraste, keine Überlagerungen).

🤔 Fall: Digitale Zertifikate oder Formulare für Teilnehmende
Barrierefreiheitspflicht ab 28.06.2025
💡 PDF-Dokumente müssen barrierefrei gestaltet sein.

🤔 Fall: Nutzung nur intern (z. B. B2B)
Barrierefreiheitspflicht: Nicht betroffen
💡 Das BFSG gilt nicht, solange keine Verbraucher:innen angesprochen werden.

🤔 Fall: Bestehende Webseite bleibt unverändert
Barrierefreiheitspflicht: Übergangsfrist bis Juni 2030
💡 Ihr habt Zeit bis 28.06.2030 – aber nur, wenn ihr nichts Wesentliches ändert.

Wann entfällt die Übergangsfrist?

Die Übergangsfrist bis Juni 2030 gilt nur, wenn eure Website oder euer digitales Angebot bereits vor dem 28.06.2025 öffentlich zugänglich war und ihr keine wesentlichen Änderungen vornehmt.

Die Frist entfällt, wenn ihr z. B.:

  • eure Website technisch oder gestalterisch grundlegend überarbeitet (Relaunch, neues CMS)
  • neue Funktionen (z. B. Kursbuchung, Zahlungsabwicklung, zusätzliche Zertifikate) einbaut
  • die Einbettung unserer Komponenten maßgeblich verändert

Sobald das passiert, müsst ihr die Barrierefreiheitsanforderungen sofort erfüllen!

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit heißt hier, dass eure digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ausreichende Farbkontraste
  • Bedienbarkeit mit der Tastatur
  • Alternativtexte für Bilder
  • Barrierefreie PDF-Dokumente
  • Klare und verständliche Navigation
  • Kompatibilität mit Screenreadern

Die technischen Anforderungen richten sich nach der Norm EN 301 549 und den WCAG 2.1 (Level AA).

Wer ist wofür verantwortlich?

Wir haben die Verantwortung, dass unsere Widgets (= die vom HiOrg-Server erstellten Inhalte, die in eurer Webseite eingebunden / angezeigt werden) technisch barrierefrei sind.

Ihr sorgt dafür, dass die Einbettung und der Kontext auf eurer Webseite barrierefrei sind (z. B. keine störenden Überlagerungen, ausreichende Kontraste).

Hinweis: Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder die Folge sein.

🛟 Ihr habt Fragen oder braucht Unterstützung? Meldet euch gerne bei uns – wir helfen euch weiter!
Gemeinsam machen wir eure digitalen Angebote fit für die Zukunft – und für alle Menschen zugänglich!

Mit HiOrg-Server KURSE lassen sich Schulungsangebote wie Erste-Hilfe- oder Brandschutzkurse nicht nur intern verwalten, sondern auch direkt auf der eigenen Webseite veröffentlichen – inklusive komfortabler Online-Anmeldung.

Da es sich hierbei um ein verbindliches Angebot handelt, gelten auch die Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV) – insbesondere zur transparenten Ausweisung von Steuern.

Was ist neu?

In der öffentlichen Teilnehmeranmeldung werden Preise jetzt transparenter – und für euch flexibler – dargestellt, um Missverständnisse zu vermeiden und unterschiedlichen Zielgruppen gerecht zu werden.

Mit der Einführung der E-Rechnungsfunktion wurde die Angabe von Steuersätzen angepasst. Dadurch wurden bei der öffentlichen Teilnehmeranmeldung systembedingt Bruttopreise mit in Klammern angegebenem Netto-Betrag angezeigt – unabhängig davon, ob tatsächlich Umsatzsteuer erhoben wurde oder nicht. Das führte teils zu Irritationen bei den Teilnehmenden, die sich zu einem Kurs anmelden wollten:

  • Endkunden befürchteten, dass auf den ausgewiesenen Betrag noch Umsatzsteuer „aufgeschlagen“ werde.
  • Geschäftskunden wünschten sich dagegen eine klarere Netto-Ausweisung zur besseren Vergleichbarkeit von Angeboten.

Die Lösung: Flexible Steueranzeige nach Zielgruppe

Ab sofort passt sich die Preisdarstellung in der öffentlichen Teilnehmeranmeldung an – je nach Kurstyp-Einstellung und Steuersatz-Konfiguration.

👉 Für Endkunden / gemischte Zielgruppen:

  • Die Mehrwertsteuer wird in Prozent angegeben, auch bei den Zusatzleistungen.
  • Im Gesamtbetrag wird sie als absoluter Betrag ausgewiesen.
  • Bei Steuerbefreiung wird der Befreiungsgrund mit angezeigt.

👉 Für Geschäftskunden (B2B):

  • Preise können optional netto dargestellt werden. Dazu gibt es im jeweiligen Kurstyp die neue Checkbox „Beträge als Nettopreise im Rahmen der öffentlichen Teilnehmer-Anmeldung ausweisen“
  • Automatischer Zusatz „zzgl. MwSt.“ wird bei allen Preisangaben angezeigt.

Diese Einstellungen werden einfach pro Kurstyp hinterlegt – je nachdem, an wen sich das Kursangebot richtet.

So bleiben eure Angebote rechtskonform, verständlich und auf eure Zielgruppe abgestimmt.

Der Selbstverwaltungslink ist eine hilfreiche Funktion von HiOrg-Server KURSE. Über ihn können die Daten aller Kursteilnehmenden, die von einer Firma zu einem Kurs entsendet werden, einfach bearbeitet werden. Der Ansprechpartner im Unternehmen erhält den Link und kann eigenständig die Teilnahmeliste für den Kurs ausfüllen. Dies reduziert doppelte Arbeit mit unleserlichen Formularen, vermeidet Tippfehler und sorgt für klare, korrekte Einträge.

Zudem kann über den Link auch das vorausgefüllte BG-Abrechnungsformular vom Unternehmen heruntergeladen werden. Ein aufwendiges Hin- und Herschicken des Formulars entfällt damit. Das Unternehmen unterschreibt und stempelt das Dokument, und reicht es rechtzeitig zum Kurstermin beim Ausbildungsbetrieb ein.

Selbstverwaltungslink

Wir haben die beliebte Funktion ein wenig erweitert. Eine neue Anzeige unterhalb der Teilnahmeliste ermöglicht es nun, alle versendeten Selbstverwaltungslinks inklusive des Versanddatums einzusehen. So behältst Du den Überblick darüber, welche Firmen bereits einen Link erhalten haben.

Selbstverwaltungslink versendet

Hinweis: Bitte beachte, dass keine Versandaktionen vor dem 17.09.2024 in der Liste erfasst sind.

Mehrere Kurse öffentlich freischalten

Seit kurzem kannst Du in der Kursliste mehrere Kurse gleichzeitig zur öffentlichen Kursanzeige Deines HiOrg-Servers hinzufügen oder entfernen.
Diese Funktion befindet sich in der Mehrfachauswahl am Ende der Tabelle und erleichtert das Bearbeiten mehrerer Kurse auf einmal. Bisher musste dies mühsam für jeden Kurs einzeln durchgeführt werden.

Die Zeiten ändern sich… Dieser Beitrag wurde vor über 2 Jahren erstellt. Der Inhalt könnte daher veraltet sein.

Vor Kurzem haben wir es bereits angekündigt, nun ist es soweit: HiOrg-Server KURSE bietet euch nun die Möglichkeit, automatische SMS-Erinnerungen an die Teilnehmenden eurer Kurse zu versenden. 📲

Mit dieser Funktion könnt ihr nicht nur die Kommunikation mit euren Kursteilnehmenden verbessern, sondern auch die No-Show Rate deutlich verringern. Keine Sorge mehr um verpasste Kurse – mit unseren Erinnerungs-SMS sind eure Teilnehmenden immer bestens informiert und pünktlich am Start!

Und so funktioniert es

Um die Erinnerungsfunktion zu nutzen, müssen ein paar Punkte beachtet werden:

1️⃣ Das SMS-Feature muss im System aktiviert werden (System > Einstellungen > Ausbildung / Kurse – Ausbildung allgemein). Der Versand der Erinnerung erfolgt einen Tag vor Kursbeginn.

2️⃣ Bei Selbstzahlern muss die Telefonnummer erfasst werden (System > Einstellungen > Ausbildung / Kurse – Ausbildung allgemein).

3️⃣ Einzelne Kurstypen können für die Erinnerung aktiviert werden (System > Einstellungen > Ausbildung / Kurse – Kurstypen / Lehrscheine). Der jeweilige Text der SMS kann dabei im Kurstyp angepasst werden.

4️⃣ Das SMS-Konto muss ein Guthaben aufweisen (System > Mein HiOrg-Server > SMS-Konto).
Der Versand der Erinnerungen erfolgt kursweise, jedoch nur bei ausreichender Deckung. Wir empfehlen die Aufladung des SMS-Kontos per Lastschrift.

Eine Zusammenfassung in den Benachrichtigungen und eine detaillierte Aufstellung im Nachrichtenarchiv (System > Nachrichtenarchiv > Typ: SMS) sorgen für den Überblick über die versendeten Erinnerungen.

Bitte beachtet, dass die Funktion nur für Selbstzahlende verfügbar ist und nicht für Teilnehmende der UVT. Diese können aber bspw. über die Rundmailfunktion der Teilnehmerliste per E-Mail erreicht werden.

🤗 Ein herzliches Dankeschön geht an alle Tester unseres Prototyps für ihre wertvolle Unterstützung und die hilfreichen Anmerkungen. Wir freuen uns, dass wir eure Arbeit mit diesem Update weiter erleichtern können.

Die Zeiten ändern sich… Dieser Beitrag wurde vor über 3 Jahren erstellt. Der Inhalt könnte daher veraltet sein.

Edit 29.11.2023: Wir möchten uns herzlich für die zahlreichen Rückmeldungen zu unserem neuen Feature bedanken. Momentan haben wir bereits genügend Tester gefunden. Nochmals vielen Dank für euer Engagement und euer Interesse an unserer Arbeit.

Wir freuen uns, dass unsere Kursverwaltungssoftware HiOrg-Server KURSE demnächst mit einem brandneuen Feature aufwartet: die Möglichkeit, automatische Erinnerungs-SMS an die Teilnehmenden eurer Kurse zu versenden. 📲💡

Demnächst verfügbar: SMS-Erinnerung für Kursteilnehmende

Mit dieser Funktion könnt ihr nicht nur die Kommunikation mit euren Kursteilnehmenden verbessern, sondern auch die No-Show Rate deutlich verringern. Keine Sorge mehr um verpasste Kurse – mit unseren Erinnerungs-SMS sind eure Teilnehmenden immer bestens informiert und pünktlich am Start!

Angelegten Kurstypen können einzeln für die Erinnerung aktiviert werden, wobei auch der Text der SMS angepasst werden kann. Die Benachrichtigung erfolgt dann am Vortag des gebuchten Kurses. Eine Zusammenfassung sorgt für den Überblick.
Bitte beachtet, dass die Funktion nur für Selbstzahlende verfügbar ist und nicht für Teilnehmende der UVT.

🔍 Aktuell suchen wir noch nach interessierten Personen, die dieses interessante Feature vorab testen möchten. Eure Erfahrungen und Rückmeldungen sind uns wichtig, um sicherzustellen, dass die neue Funktion reibungslos läuft und euren Anforderungen entspricht. Schreibt uns eine Nachricht (Formular / E-Mail), um mehr über die Testmöglichkeiten zu erfahren. Wir melden uns dann bei euch. 🤝

Die Zeiten ändern sich… Dieser Beitrag wurde vor über 3 Jahren erstellt. Der Inhalt könnte daher veraltet sein.

Mit HiOrg-Server KURSE können Ausbildungsangebote nicht nur verwaltet, sondern auch direkt auf der eigenen Webseite eingebunden werden. So können sich potentielle Teilnehmende bequem informieren und sich auch direkt zum gewünschten Kurstermin anmelden.

Da eine Anmeldung immer häufiger über mobile Endgeräte erfolgt, haben wir die Ansicht der öffentlichen Kursangebote überarbeitet und mobil optimiert. Inhalte werden nun auch auf kleinen Bildschirmen gut lesbar dargestellt und Formulare können einfacher ausgefüllt und abgeschickt werden.

Hiorg-Server KURSE: Öffentliche Kursangebote und Teilnehmeranmeldung mobil optimiert

Allgemeine Hinweise zum Kursort hinterlegen

Eine kleine Erweiterung haben wir bei den Kursorten (System > Einstellungen > Orte für Kurse) eingebaut. Hier können nun für jeden Kursort allgemeine Hinweise wie bspw. Verpflegungsoptionen oder Anfahrsbeschreibung hinterlegt werden. Über die neue Variable [[$kursort_bemerkung]] können die Angaben dann in E-Mails und bei den Formularen genutzt werden.